Baugutachter Keltern

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Carl Malthaner Keltern

Carl Malthaner

Bausachverständiger und Baugutachter

Turnstraße 13/4
75210 Keltern
Tel: 07236 607 99 00
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Qualifikation

  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Alexander Gräfe Keltern

Alexander Gräfe

Bausachverständiger und Baugutachter


75210 Keltern
Tel: 07236 607 99 00
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Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Bauschadenbewertung
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D2 (Wohn- u. einfache gewerbliche Objekte)
  • Bausachverständiger für Versicherungsschäden (IQ-Zert)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Keltern stehen Ihnen:

  • Herr Carl Malthaner
  • Herr Alexander Gräfe
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Carl Malthaner, Herr Alexander Gräfe, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Keltern, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Keltern kommen bzw. sich nicht in Keltern auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Keltern - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Keltern ist eine Gemeinde im Enzkreis und liegt im Bundesland Baden-Württemberg. Die Gemeinde liegt am Rande des Nordschwarzwaldes, welcher Deutschlands höchstes und größtes zusammenhängendes Mittelgebirge ist. Keltern besitzt 9246 Einwohner (31. Dez. 2016) und ist in 5 Ortsteile unterteilt: Dietlingen, Ellmendingen, Weiler, Niebelsbach und Dietenhausen.

Keltern gehört zur Hügellandschaft Kraichgau des Weinbaugebiets Baden. Baden ist mit ca. 15.906 Hektar Rebfläche und einem Durschnittsmostertag von 1,1 Millionen Hektoliter das drittgrößte Weinbaugebiet in Deutschland. Daher ist Keltern auch bekannt für seine Weine. Auch Bauwerke aus dem 15. Jahrhundert findet man in Keltern wieder. In Ellmendingen und Dietlingen sind Wehrkirchen mit gotischen Stil. Wehrkirchen sind Kirchen, die mit Vorrichtungen zur Abwehr von Feinden dienen. Interessant ist auch die herrlich gelegene Pankratiuskapelle in Niebelsbach, welche einen hochmittelalterlichen Ursprung. Dort befindet sich auch eine landesweite Seltenheit. Ein Blockgestühl aus dem 18. Jahrhundert. Was noch erwähnenswert ist, ist die Basketball-Damenmannschaft Grüner Stern Keltern. Diese spielen nämlich ab der Saison 2015/16 in der 1.Bundesliga. 

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